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   BFH, 23.01.1969 - IV R 36/68   

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https://dejure.org/1969,723
BFH, 23.01.1969 - IV R 36/68 (https://dejure.org/1969,723)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1969 - IV R 36/68 (https://dejure.org/1969,723)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1969 - IV R 36/68 (https://dejure.org/1969,723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Liebhabereibetriebs bei Dauerverlusten aus der Enwicklung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs zu einem Gewerbebtrieb - Zuläsigkeit einer Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 97
  • DB 1969, 1042
  • BStBl II 1969, 340
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus BFH, 23.01.1969 - IV R 36/68
    Dies wird auch für das Zivilprozeßrecht, in dem anders als im Finanzprozeß nach § 319 Abs. 3 ZPO gegen die Ablehnung der Berichtigung kein Rechtsbehelf gegeben ist, allgemein angenommen (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 4 S. 208 [210]; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 1964, Neue Juristische Wochenschrift 1964 S. 1858).
  • BFH, 02.11.1965 - I 221/62 S

    Allgemeine Grundlagen des Einkommenssteuergesetzes - Begriff und Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 23.01.1969 - IV R 36/68
    Voraussetzung für die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten ist, daß der Steuerpflichtige ernstlich mit einem Ausgleich zwischen Aufwand und Ertrag (Einnahmen und Ausgaben) und einem wenn auch bescheidenen Nutzen (Einkommen) rechnet (vgl. RFH-Urteil VI A 1473/28 vom 14. März 1929, RStBl 1929, 329, und BFH-Urteil I 221/62 S vom 2. November 1965, BFH 85, 121, BStBl III 1966, 255).
  • BFH, 27.06.1968 - IV 69/63

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Ständige Verluste - Landwirtschaftlicher

    Auszug aus BFH, 23.01.1969 - IV R 36/68
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Auffassung des Steuerpflichtigen, sondern nach den objektiven Verhältnissen (vgl. Urteil des Senats IV 69/63 vom 27. Juni 1968, BFH 93, 274, BStBl II 1968, 815, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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